Der 2015 von einem Germanwings-Piloten verursachte Flugzeugabsturz gab auf europäischer Ebene Anlass, die Vorschriften für die psychische und physische Beurteilung von Flugbesatzungsmitgliedern anzupassen. Auch wurden neue Regeln erlassen, um etwaigem Alkoholmissbrauch vorzubeugen. Piloten und Fluglotsen benötigen für die Ausübung ihrer Flug-, bzw. Arbeitstätigkeit eine gute körperliche Verfassung und einen medizinisch einwandfreien Gesundheitszustand. Im Rahmen von regelmässigen Kontrollen bei einem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) akkreditierten Fliegerarzt wird deren Flugtauglichkeit zwar überprüft. Wie das BAZL mitteilt, habe die bisherige Gesetzesgrundlage aber die Weitergabe von Diagnosen und Informationen durch andere Ärzte, beispielsweise Haus- und Fachärzte, über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen bei Piloten oder Fluglotsen an das BAZL erschwert. Ein neues Melderecht ermöglicht nun auch diesen Ärzten, relevante Informationen punkto Flugsicherheit an das BAZL zu übermitteln.
Stichprobenweise Alkoholkontrollen auch ohne Anzeichen
In der Vergangenheit waren Kontrollen von Flugbesatzungsmitgliedern nur bei Anzeichen von Angetrunkenheit oder beim Verdacht von Betäubungsmittelkonsum erlaubt. Neu kann das BAZL im Rahmen von Vorfeldkontrollen Flugbesatzungsmitglieder auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit einer stichprobenartigen Alkoholkontrolle unterziehen.
Die Gesetzesänderungen würden zur Erhöhung der Luftfahrtsicherheit beitragen, da sich allfällig unentdeckte psychische Erkrankungen oder durch Alkoholkonsum hervorgerufene Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit besser erkennen lassen, schreibt das BAZL. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des LFG eröffnet. Voraussichtlich im März 2022 treten die neuen Regelungen in Kraft.