Am 4. April 2023 hatte die zuständige Schweizer Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) aufgrund eines Vorfalls bei einer Drohne des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) eine sogenannte Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, AD) herausgegeben. Dies weil der Grund für den Vorfall nicht sofort abschliessend abgeklärt werden konnte. Der Flugbetrieb für das Drohnensystem wurde vorsorglich und bis auf Weiteres eingestellt.

Undichte Stelle führte zu Leistungsabfall

Die armasuisse teilt mit, die Abklärungen zum Ursprung des Vorfalls hätten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden können. Die Störung wurde durch eine undichte Stelle in der Verbindung zwischen dem Turbolader und dem Ansaugstutzen des Motors ausgelöst. Diese Störung führte zu einem Leistungsabfall des Motors. Der Leistungsabfall wurde vom Piloten erkannt und entsprechend leitete dieser eine Landung ein.

Nachkontrolle bei allen Drohnen

Die Störung wurde auf der Drohne, welche bei diesem Vorfall im Einsatz stand, behoben. Zudem wurde eine vorsorgliche Nachkontrolle bei allen weiteren Drohnen durchgeführt. Bei Vorfällen werden in der Nachbearbeitung jeweils sämtliche Aspekte betrachtet, was entsprechend mit Aufwand verbunden ist und Zeit benötigt. Mit der Klärung der Ursache und Beheben der Störung konnte diese Woche ein erster Flug nach dem Vorfall stattfinden. Sobald die letzten Arbeiten abgeschlossen sind, wird die von der Militärluftfahrtbehörde ausgestellte Lufttüchtigkeitsanweisung widerrufen.