Seit einem Jahr wendet die Schweiz die Drohnenregelung der Europäischen Union (EU) an. Für den Betrieb von Drohnen gelten seither neue Bestimmungen: Die meisten Fernpilotinnen und -piloten, die eine Drohne fliegen möchten, müssen sich registrieren und eine obligatorische Schulung absolvieren. Auch die Bewilligungsverfahren für bestimmte Betriebsformen wurden geändert.
70'000 Registrierungen
Ungeachtet der herausfordernden Komplexität der neuen Regeln haben die Drohnenbetreiberinnen und -betreiber sich den Anforderungen angepasst. Am 31. Dezember 2023 hatten 46'300 Fernpilotinnen und -piloten den Kompetenznachweis erworben; nahezu 70'000 Personen oder Unternehmen waren auf der Plattform www.uas.gate.bazl.admin.ch registriert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt sich zufrieden mit diesen Zahlen, die sich weiter positiv entwickeln.
Online-Schulung wird empfohlen
Um die Wirkung auf die Sicherheit im Luftverkehr messen zu können, sei es noch zu früh, schreibt das BAZL in einer Mitteilung. Das Sicherheitsniveau im Schweizer Luftraum ständig zu erhöhen, bleibe aber das Ziel. Deshalb empfiehlt das BAZL auch jenen Betreiberinnen und Betreibern, die kein Zertifikat benötigen, mindestens die kostenlose Online-Schulung zu absolvieren. So können auch sie sich mit den für die Nutzung von Drohnen geltenden Regeln vertraut machen.
Meldewesen wie in der Zivilluftfahrt
Im laufenden Jahr sieht das BAZL vor, die Fernpilotinnen und -piloten für ihre Verantwortung zu sensibilisieren, die sie in Bezug auf die Meldung von Ereignissen haben. Gleich wie alle anderen Akteure der Zivilluftfahrt sind sie dazu verpflichtet, sicherheitsrelevante Ereignisse im Luftverkehr zu melden. Auch wenn dieser Beitrag derzeit noch marginal ist, wird dies letztlich dazu führen, Sicherheitsprobleme frühzeitig zu erkennen und das volle Potenzial dieses Instruments auszuschöpfen.