Die Luftfahrtkommission wurde mit dem Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 ins Leben gerufen. Nach dem Swissair-Grounding wurde sie aufgehoben. Im «Luftfahrtpolitischen Bericht» von 2004 sah der Bundesrat die Schaffung eines koordinierenden und beratenden Gremiums unter der Leitung des Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL vor, das die Verantwortlichen des Schweizerischen Luftfahrtsystems vereinen sollte. Im erläuternden Bericht zur damaligen LFG-Revision ergänzte der Bundesrat «… dass heute verschiedene Gremien bestehen, in denen die Akteure der Luftfahrt ihre Interessen und Bedürfnisse einbringen können. Der Einbezug interessierter Kreise in Rechtsetzungsprojekte wird durch den «Stakeholder Involvement»-Prozess des BAZL sichergestellt.»

Angaben gelangen kaum bis zum Bundesrat

Matthias Samuel Jauslin, Nationalrat und Präsident des Aero-Club der Schweiz hat indes festgestellt, dass diese Mechanismen entweder nicht existieren oder nur ungenügend funktionieren. «Das koordinierende und beratende Gremium zuhanden des Bundesrates fehlt; die von den interessierten Kreisen gemachten Angaben gelangen kaum bis zum Bundesrat», so Jauslin in seiner Eingabe. 

Nach Gutdünken?

Zu ausgewählten Projekten fänden zwar Stakeholder Involvements (SI) statt, allerdings gäbe es dafür keine Regeln, sondern höchstens eine uneinheitliche Amtspraxis, so Jauslin. Er wirft dem BAZL vor, dass die eingegangenen Stellungnahmen nicht konsequent und systematisch publiziert, sondern – wenn überhaupt – vom BAZL nach eigenem Gutdünken zusammengefasst würden. So blieben offene Fragen unbeantwortet und die Fristen seien häufig unangemessen kurz. Eine angemessene Beteiligung am Meinungsbildungs- oder Rechtssetzungsprozess sei Betroffenen so nicht möglich oder werde unterbunden.

Von der Verwaltung geleitet

Jauslin glaubt, mit der heutigen intransparenten Regelung werde der Bundesrat in seinen Entscheiden einseitig von der Meinung der Verwaltung geleitet, was zu einer unbefriedigenden Situation führe. Gefragt sei jedoch eine praxisbezogene und breit abgestützte demokratische Mitwirkung der Betroffenen in Fragen der Luftfahrt. «Deshalb ist die Wiedereinsetzung einer verwaltungsunabhängigen und gut abgestützten Luftfahrtkommission dringend notwendig. Nur so kann sich der Bundesrat ein umfassendes Bild der tatsächlichen Problemstellungen machen», ist Jauslin überzeugt.

Kommentar
Nationalrat und Aero-Club-Präsident Matthias Jauslin trifft mit seiner parlamentarischen Initiative den Nagel auf den Kopf. Die Wiedereinführung einer Luftfahrtkommission würde auch jenen Akteuren der Luftfahrt entgegenkommen, welche nicht nur kommerzielle Ziele zur Optimierung der Gewinne verfolgen. Die seinerzeit eingeführten Stakeholder Involvements konnten die nach der Abschaffung der Luftfahrtkommission entstandene Lücke nicht füllen. Zu wenig Gewicht hatten die Eingaben der «schwächeren» Marktteilnehmer bei den Stakeholder Involvements – ganz nach dem Motto «wir nehmen Eure Anliegen zur Kenntnis». Umgesetzt werden sie freilich nicht. Bei Entscheiden von oft grosser Tragweite auch für kleine beziehungsweise finanziell schwächere «Stakeholder» fielen deren Anliegen oftmals unter den Tisch. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat jeweils nach eigenem Ermessen eingebrachte Meinungen gewichtet, berücksichtigt und dem Bundesrat unterbreitet – oder eben nicht. Bei einer Reaktivierung der Luftfahrtkommission bestünde zumindest wieder die Möglichkeit, dass sich auch kleinere Player in Meinungsbildungsprozesse aktiver und wirkungsvoller einbringen können.
Diese parlamentarische Initiative von Matthias Jauslin ist deshalb sinnvoll und könnte die heute unbefriedigende Situation wieder ändern – zu Gunsten einer demokratischeren und nicht einseitig gesteuerten Meinungsbildung zur Entscheidfindung. Das heute praktizierte Stakeholder Involvement wirkt häufig mehr als «Alibi-bildend» und kann dieses Anliegen nicht sicherstellen. Jürg Wyss