Derzeit sind die Kosten für die Erbringung von Streckennavigationsdiensten in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In ihrem 18. Think Paper untersucht Eurocontrol, ob ein einheitlicher Gebührensatz für Streckenflugdienste Anreize für Luftraumnutzer schaffen würde, effizientere Strecken zu fliegen. Des weiteren wurden dadurch erzielbare Umwelteinsparungen berechnet, die praktische Durchführbarkeit einer Anpassung des derzeitigen Systems der Streckenfluggebühren bewertet und die Folgen für die Staaten/Flugsicherungsdienstleister (ANSP) und die Luftraumnutzer dargelegt, die sich daraus ergeben würden.
Positiver Effekt
Eurocontrol kommt zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung des wirtschaftlichen Anreizes für Fluggesellschaften, aufgrund unterschiedlicher Gebührensätze längere Strecken zu fliegen, einen potenziellen positiven Umwelteffekt von bis zu 4.400 Tonnen weniger CO2-Emissionen an einem verkehrsreichen Tag haben könnte, was etwa -1,6 % der Gesamtemissionen entspricht.
Technisch machbar
Die Umstellung auf einen gemeinsamen Gebührensatz wäre technisch machbar, so Eurocontrol. Das derzeitige Abrechnungssystem, das von der Eurocontrol-Zentrale für Streckengebühren verwaltet wird, müsste – wie schon mehrfach zuvor – angepasst werden, um den neuen gemeinsamen Gebührensatz anzuwenden und einen Umverteilungsmechanismus einzuführen, der die Aufkommensneutralität für die Teilnehmerstaaten gewährleistet. Diese würden andernfalls zwischen 230 Mio. € mehr und 154 Mio. € weniger erhalten, wenn ihr nationaler Gebührensatz und der neue gemeinsame Gebührensatz voneinander abweichen.
Höhere Gebühren für Flüge ausserhalb Europas
Schliesslich wurden auch die finanziellen Auswirkungen auf die Luftraumnutzer quantifiziert. Hier kam Eurocontrol um Ergebnis, dass Fluggesellschaften, die hauptsächlich im europäischen Kerngebiet fliegen, von niedrigeren Gebühren in Höhe von bis zu 70 Mio. EUR profitieren würden, während Fluggesellschaften, die von/nach aussereuropäischen Regionen oder ausserhalb des Kerngebiets fliegen, mit höheren Streckengebühren in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR konfrontiert werden könnten, was die Notwendigkeit eines sorgfältigen Umgangs mit der Änderung unterstreicht.