Die Nutzung des Anflugverfahrens ILS 33 für Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mulhouse ist in einem Übereinkommen zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt. Dieses sieht vor, dass Südanflüge, bei denen die Region Basel überflogen wird, nur durchgeführt werden, wenn Anflüge von Norden (auf die Piste 15) aufgrund ungünstiger Windverhältnisse nicht möglich sind. Ein speziell entwickeltes System namens RAAS (Runway Allocation Advisory System) unterstützt die Flugsicherungsdienste dabei, das für die jeweiligen Witterungsbedingungen angemessene Anflugverfahren zu wählen. 

2017 jeder vierte Landeanflug von Süden

Das Übereinkommen sieht vor, dass eine vertiefte Untersuchung durchgeführt werden muss, wenn der Anteil der Landungen nach ILS 33 in einem Jahr mehr als 8 Prozent aller Instrumentenlandungen beträgt. Bei einem Anteil über 10 Prozent müssen die französische Luftfahrtbehörde und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Beratungen über mögliche Massnahmen aufnehmen. 2017 lag dieser Anteil bei 10,3 Prozent. Im April des vergangenen Jahres erfolgte sogar jeder vierte Landeanflug von Süden her. Dies ist der höchste je verzeichnete Anteil. 

Wind aus nördlicher Richtung

Die Datenanalyse ergab, dass der jährliche Anteil der Landeanflüge auf Piste 33 in den vergangenen zehn Jahren ziemlich konstant war. Das BAZL und die französische Schwesterbehörde DGAC (Direction générale de l'aviation civile) haben deshalb die Daten für April 2017 genauer untersucht und die Pistennutzung mit den Wetterdaten aus verschiedenen Quellen verglichen. In jenem Monat herrschte an 21 von 30 Tagen Wind aus nördlicher Richtung vor, weshalb ein Ausweichen auf das Anflugverfahren ILS 33 unvermeidlich war. Eine Überprüfung der Wetterprognosen und Aufzeichnungen für die Zeiten, in denen die Südanflüge durchgeführt wurden, zeigte, dass die Wahl der Piste 33 für Landeanflüge gerechtfertigt war. Die hohe Zahl von Südanflügen im April 2017 ist somit auf die aussergewöhnliche Wetterlage in jenem Monat zurückzuführen. 

Angesichts dieses Befunds und der aussergewöhnlichen Witterungsverhältnisse im April 2017 drängen sich laut BAZL keine Massnahmen auf.