Die Standorte und die Gebiete mit Fluglärmauswirkungen von bestehenden und regelmässig genutzten militärischen Helikopterlandestellen sollen neu im Sachplan Militär festgelegt werden. Die Schaffung der entsprechenden Grundsätze ist Gegenstand der vorliegenden Anpassung im Programmteil des Sachplans Militär.
Wichtige Nutzung ehemaliger Militärflugplätze
Weiter wird im Programmteil auch die geplante Mitbenützung ziviler Infrastrukturen mit militärischen Luftfahrzeugen präzisiert. Die Armee misst aufgrund der geänderten geopolitischen Rahmenbedingungen der Dezentralisierung wieder ein grösseres Gewicht bei. Das gilt auch für die Mittel der Luftwaffe. Die entsprechenden Fähigkeiten soll die Luftwaffe auch auf zivilen Flughäfen und Flugfeldern trainieren können. Hierfür eignen sich insbesondere ehemalige, mittlerweile zivil umgenutzte Militärflugplätze. Im Vordergrund stehen die Flugplätze Buochs (NW), Mollis (GL) und St. Stephan (BE), die für kurzzeitige Übungen genutzt werden sollen, unter anderem auch für einzelne wenige Flüge mit Kampfjets. Sporadische Fähigkeitsüberprüfungen sollen auch auf geeigneten Strassenabschnitten durchgeführt werden.
Verabschiedung in der zweiten Jahreshälfte
Zu diesen Dokumenten können die betroffenen Kantone und Gemeinden nun im Rahmen der Anhörung bis am 30. April 2025 Stellung nehmen. Auch die Bevölkerung kann sich vom 4. März bis 4. April 2025 zu den Anpassungen und Fortschreibungen im Rahmen der Mitwirkung äussern. Vorgesehen ist, die Dokumente dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte 2025 zur Verabschiedung zu unterbreiten.
Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur fest und ist für die Behörden aller Stufen verbindlich.