Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Antrag der Flughafen Zürich AG für höhere Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden genehmigt. Ziel dieser Lenkungsmassnahme ist es, Fluggesellschaften zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den sensiblen Zeiten zu motivieren sowie gleichzeitig möglichst lärmgünstige Flugzeuge einzusetzen. Die höheren Lärmgebühren treten Mitte September 2019 in Kraft.
Fünf Lärmklassen
Um den Drehkreuzbetrieb in Zürich nicht zu gefährden, werden hubrelevante Fluggesellschaften für Flüge mit Start- oder Landezeit zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr von der Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge entlastet. Keine Entlastung erfolgt hingegen für Flüge zwischen 23.00 und 06.00 Uhr. Flüge mit einer Ausnahmebewilligung in der Nachtflugsperrzeit von 23.30 bis 06.00 Uhr werden je nach Flugzeugtyp mit Zuschlägen zwischen CHF 800 für die Lärmklasse 5 und CHF 18'000 für die Lärmklasse 1 belastet. Bestandteil des Lärmgebührenmodells am Flughafen Zürich ist die Einteilung der verschiedenen Flugzeugtypen in fünf Lärmklassen. Flugzeuge, die in der gebührenfreien Lärmklasse 5 eingeteilt sind, bezahlen in den sensiblen Zeiten zwischen 21.00 und 07.00 Uhr ebenfalls einen Zuschlag.
«Problemzeit» nach 23 Uhr
Die vom BAZL genehmigten Lärmgebühren berücksichtigen sowohl die Bedeutung des Hubbetriebs wie auch die geforderten Lenkungsmassnahmen. Insbesondere die Swiss als Betreiberin des Netzwerks kann in den Tagesrandstunden sowie in der ersten Nachtstunde von 22.00 bis 23.00 Uhr von einer Entlastung für hubrelevante Flüge profitieren. Ohne diese Entlastung käme es für die Swiss zu Wettbewerbsnachteilen, wie eine im Auftrag des BAZL erstellte externe Studie festhält. Keine Entlastung für die Swiss gibt es in der Nacht zwischen 23.00 bis 6.00 Uhr. Dies betrifft vor allem die für den Verspätungsabbau vorgesehene Zeit von 23.00 bis 23.30 Uhr. Für An- und Abflüge, die in dieser Zeitspanne stattfinden, müssen alle Fluggesellschaften eine deutlich erhöhte Lärmgebühr bezahlen.
Und das wird richtig teuer. Ein Beispiel: Der Start einer verspäteten Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft nebst den ordentlichen Lärmgebühren von CHF 400 einen Nachtzuschlag von 800 Franken zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag 3000 Franken.
Hängige Rechtsverfahren führten zu Verzögerung
Das BAZL hatte bereits 2013 ein neues Lärmgebührenmodell der Flughafen Zürich AG (FZAG) genehmigt. Dagegen wurde jedoch Beschwerde erhoben und die FZAG legte Ende 2014 einen neuen Antrag vor, der sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes abstützte und neben einer deutlichen Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge auch sicherstellte, dass bei der Anpassung der Lärmgebühr die volkswirtschaftliche Bedeutung des Hubbetriebes auf dem Flughafen Zürich berücksichtigt wird. Aufgrund eines anderen hängigen Rechtsverfahrens im Zusammenhang mit den Flughafengebühren in Zürich wurde das Verfahren des Lärmgebührenmodells erst 2017 wiederaufgenommen. Die erforderlichen Verfahren und Abklärungen haben laut BAZL viel Zeit in Anspruch genommen, weshalb der Entscheid erst heute vorliegt.