In der Schweiz werden immer mehr Drohnen eingesetzt, die Mehrzahl davon für den Privatgebrauch. Vielen dieser Anwender ist nicht bewusst, dass auch für sie Luftfahrtregeln gelten und sie als «Pilot» für ihr Luftfahrzeug die Verantwortung tragen. Mit einem neuen Drohnenflyer sowie einem Drohnenquiz will das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Verantwortungsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer von Drohnen stärken und sie auf die wichtigsten Regeln hinweisen.
Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien».
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betrieb von Drohnen
Ich habe mir im Kaufhaus eine kleine Drohne mit Kamera gekauft. Was mache ich als erstes?
Es lohnt sich, in Ruhe die Gebrauchsanweisung zu studieren und sich mit dem Modell vertraut zu machen. Die ersten Flüge sollten unbedingt auf einer Wiese stattfinden, wo weder Menschen noch Tiere gefährdet werden können. Drohnen sind kein Spielzeug! Bei unsachgemässer Behandlung kann es zu Verletzungen und zur Gefährdung Dritter kommen!
Ich habe meine Drohne im Griff. Darf ich damit nun im Quartier umherfliegen und mein Haus filmen?
Grundsätzlich ja. Ferngesteuerte Drohnen benötigen keine Bewilligung, wenn sie unter 30 Kilogramm wiegen und der Pilot sein Modell jederzeit auf Sicht steuert. Diese Voraussetzungen treffen praktisch auf alle Drohnen zu, die zu Hobbyzwecken im Warenhaus oder über das Internet bestellt werden. Gerade in Wohnquartieren gilt es aber, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt! Am besten fliegen Sie mit ihrem Multikopter dort, wo Sie niemanden belästigen. Zudem gilt es immer zu beachten, dass einzelne Kantone oder Gemeinden weitergehende Einschränkungen vornehmen können.
Ich möchte gerne meine Drohne für Filmaufnahmen in der Natur verwenden. Darf ich das?
Grundsätzlich ja, für Landschaftsaufnahmen benötigt es keine Bewilligung durch das BAZL, sofern die Drohne mit Sichtkontakt geflogen wird. Auch hier gilt es, den Schutz der Privatsphäre zu beachten und Rücksicht auf die Umwelt, z.B. Vogelschutzzonen, zu nehmen. Nicht statthaft sind zudem Filmflü-ge über militärischen Anlagen.
Dann kann ich also mit meinem Multikopter überall und so hoch fliegen, wie ich will?
Nein, ganz so einfach ist es nicht. Das Gesetz schreibt vor, dass im Umkreis von 5 Kilometern um zivile und militärische Flugplätze ohne Bewilligung durch den Flugplatzleiter oder die Flugsicherung Skyguide keine Modellflugzeuge oder Drohnen betrieben werden dürfen. Um jeden grösseren Flug-platz gibt es zudem eine sogenannte Kontrollzone (CTR), die einen grösseren Radius als 5 Kilometer aufweist. In dieser Kontrollzone dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nur bis 150 Meter über Grund geflogen werden. Ausserhalb dieser Zonen gilt es zu bedenken, dass ab einer Höhe von 150 Metern über Grund über unbewohntem und 300 Metern über bewohntem Gebiet auch manntragende Flugzeuge oder Helikopter anzutreffen sind. Diese haben kaum eine Chance, eine Drohne oder ein Modellflugzeug rechtzeitig zu erkennen und können daher kaum ausweichen
Meine DJI-Drohne besitzt eine Geofencing-Funktion. Somit kann ich gar nicht in Verbotszonen fliegen?
Einige Hersteller verwenden Geofencing, um zu verhindern, dass die Drohne in bestimmten Bereichen fliegt. Diese Bereiche stimmen jedoch nicht unbedingt mit den von den Behörden festgelegten Sperr-zonen oder Nutzungsbeschränkungen überein. Daher liegt es in der Verantwortung des Piloten, vor dem Einsatz einer Drohne die lokalen Luftraumbeschränkungen zu überprüfen. Um eine Drohne mit Georeferenzfunktion in einem geschützten Bereich zu fliegen, ist es notwendig, sie freizuschalten.
Es gibt doch so coole Videobrillen, wo ich direkt sehen kann, was meine Kamera live filmt. So kann ich doch auch meine Drohne fliegen?
Nein, dafür braucht es eine Spezialbewilligung des BAZL. Ohne diese mache ich mich strafbar, wenn ich eine Drohne ausserhalb meiner Sichtweite fliege. Ich darf aber mit einer Videobrille fliegen, wenn sich die Drohne innerhalb meiner Sichtweite befindet und ein neben mir stehender zweiter Pilot jeder-zeit die Steuerung übernehmen könnte. Bei der neuen Sparte First Person View (FPV-Racing) finden die Rennen in sehr geringer Höhe statt, wodurch eine Gefährdung anderer Luftfahrzeuge unwahrscheinlich ist.
Darf ich meine autonom fliegende «Selfie-Drohne» in der Schweiz benutzen?
Gesetzlich gibt es kein Verbot von autonom fliegenden Drohnen. Der Benutzer muss diese aber stets in Sichtkontakt haben und muss bei einer Gefahrensituation in der Lage sein, in die «Steuerung» einzugreifen und die Drohne zur Landung zu bringen. Dennoch gilt es beim Einsatz solcher neuartiger Geräte einige Regeln zu beachten:
- Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm dürfen nicht über einer Menschenmenge geflogen werden.
- Der Benutzer muss stets Sichtkontakt zur Drohne haben. Das heisst, dass die gerade bei Sportlern beliebte «Verfolgungsfunktion» nur gestattet ist, wenn eine zweite Person Sichtkontakt zur Drohne hat und bei einem Problem einschreiten könnte.
Auch hier gilt der gesunde Menschenverstand: Mit meiner Drohne darf ich weder andere Menschen noch Tiere gefährden. Für eine dichtbefahrene Skipiste ist die Helmkamera noch immer die bessere Variante. Bin ich dagegen alleine oder in einer kleinen Gruppe unterwegs, kann eine «Selfie-Drohne» eingesetzt werden. Oder noch besser: man geniesst die Schönheit und Ruhe der Natur auch einmal ohne elektronische Gadgets.
Nächste Woche heiratet mein Bruder. Ich würde gerne die Hochzeitsgesellschaft von oben filmen. Darf ich das?
Nein. Seit der Gesetzesrevision vom 1. August 2014 gilt neu eine Bewilligungspflicht für das Überfliegen grösserer Menschenansammlungen, z.B. bei einem Fest, einem Umzug oder einer Sportveranstaltung. Auch wenn Hobby-Drohnen zusätzlich zur Fernsteuerung mit GPS versehen sind, können sie ausser Kontrolle geraten und andere Personen gefährden. Ohne Bewilligung dürfen Sie daher Ihre Drohne nur bis maximal 100 Meter Entfernung von einer Menschenansammlung betrieben.
Als auf Architekturaufnahmen spezialisierter Fotograf setze ich schon länger eine Drohne ein. Darf ich das auch ohne Bewilligung des BAZL?
Ja, solange Sie nicht in der Nähe von Menschenansammlungen fliegen und Ihre Drohne mit Sichtkontakt gesteuert ist. Allerdings können Kantone und Gemeinden gemäss der Verordnung über Luftfahrzeuge spezieller Kategorie (VLK) restriktivere Vorschriften erlassen. Es lohnt sich in diesem Fall, auch mit einem allfällig betroffenen Grundeigentümer oder den örtlichen Behörden vorgängig den Kontakt zu suchen.
Und was passiert, wenn mein Multikopter trotz aller Vorsichtsmassnahmen abstürzt und einen Schaden verursacht?
Bevor Sie Ihren Multikopter das erste Mal fliegen lassen, müssen sie sicher sein, dass Ihre Haftpflichtversicherung allfällige Schäden von mindestens einer Million Franken abdeckt. Dies gilt bereits für alle Flugmodelle mit einem Gewicht ab 500 Gramm. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihrem Multikopter um, vermeiden sie das tiefe Fliegen über Menschen oder Tieren und denken Sie immer daran, dass sich andere Personen durch Ihr Hobby auch gestört fühlen können.
Meine kleine Drohne wiegt keine 500 Gramm. Dann gibt es ja keinerlei Einschränkungen für mich?
Doch, auch für den Betrieb von Minidrohnen gibt es Vorschriften. Auch wenn ich mit einer solchen Kleindrohne ausser in den auf der Drohnenkarte eingezeichneten Naturschutzgebieten grundsätzlich überall fliegen darf, muss ich mich an einige Grundregeln halten. Ich muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und muss die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Grundsätzlich darf ich über einer Menschenmenge fliegen, bei einem Unfall bin ich aber haftbar. Auch bei einer Minidrohne gilt: Ich bin verantwortlich für den sicheren Betrieb meines Luftfahrzeuges.
Darf ich mit meiner Drohne Sprühflüge in der Landwirtschaft durchführen?
Nein. Sprühflüge sind grundsätzlich verboten (egal wie schwer die Drohne ist). In Ausnahmefällen kann das BAZL spezifische Sprühbewilligung erteilen. Je nachdem was gesprüht werden soll, müssen zusätzlich Umweltschutzgesetzte eingehalten werden. Weitere Informationen im Dokument Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern.
Weitere Informationen: www.bazl.admin.ch/rpas