Mit grosser Besorgnis und Unverständnis habe Pilatus von der Verfügung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und dem Verbot zur Weiterführung des logistischen Supports in Saudi-Arabien und der Vereinigten Arabischen Emiraten Kenntnis genommen, schreibt der Stanser Flugzeugbauer in einer Mitteilung. Als ebenso unangemessen bezeichnet Pilatus die gewährte Frist von lediglich 90 Tagen, bis der logistische Support vor Ort eingestellt werden müsse.
Das Departement stützt sich auf das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS (Söldnergesetz).
Um welche Dienstleistungen geht es?
Bei den erwähnten Dienstleistungen handelt es sich um rückwärtigen logistischen Support wie Engineering-Dienstleistungen, Ersatzteilbewirt-schaftung oder das Reparaturmanagement – ausschliesslich an Pilatus PC-21 Trainingssystemen. Sämtliche (unbewaffneten) PC-21 inklusive Simulatoren wurden mit gültiger Ausfuhrlizenz der Schweizer Eidgenossenschaft exportiert, betont Pilatus.
Weshalb hat Pilatus Mitarbeitende vor Ort?
«Kunden verlangen, dass ein Flugzeughersteller im Rahmen der Einführung, zur Gewährleistung der Flugsicherheit sowie regelmässigen Systemverbesserungen immer auch technischen Support vor Ort anbietet. Das Kundendienstgeschäft ist für Pilatus daher ein wichtiges Standbein und das ausgesprochene Verbot benachteiligt Pilatus gegenüber anderen Flugzeugherstellern enorm», schreibt der Flugzeugbauer in seiner Mitteilung. Angesichts der engen Verknüpfung von Verkauf und logistischem Support komme es faktisch einem zukünftigen Exportverbot gleich. Für Pilatus sei es unverständlich, dass diese Tätigkeiten nun an Drittfirmen vergeben werden müssen und somit Arbeitsplätze vor Ort bei den Kunden aber auch in der Schweiz verloren gehen
Wie begründet das EDA seinen Entscheid?
Die zuständige Direktion des EDA, die Politische Direktion, prüfte die Unterstützungsdienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate und Jordanien. Dazu zählen unter anderem der technische Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeugtyp PC-21 und an Simulatoren. «Diese Art von Dienstleistungen stellt eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar und fällt daher unter die Meldepflicht gemäss dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS)«, schreibt das EDA in seiner Begründung.
Nach vertiefter Prüfung gelangte die Politische Direktion zum Schluss, dass die Unterstützungsdienstleistungen durch die Pilatus Flugzeugwerke AG für die Streitkräfte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate gegen Artikel 1 Buchstabe b des BPS verstossen, weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar sind. Es wurde deshalb für diese Dienstleistungen ein Verbot ausgesprochen.
Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht
Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat nun eine Frist von 90 Tagen, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen. Für die Tätigkeiten zugunsten der Streitkräfte Katars und Jordaniens bestehen hingegen keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen.
Weiter prüfte das die Politische Direktion, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG gegen die Meldepflicht verstossen hat. Die Politische Direktion ist der Auffassung, dass Anhaltspunkte vorliegen, wonach die Pilatus Flugzeugwerke AG ihren gesetzlichen Pflichten im vorliegenden Fall nicht nachgekommen ist und hat deshalb eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Es liegt in der Kompetenz der Bundesanwaltschaft und der Gerichte festzustellen, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen hat.
Was sind die Auswirkungen des EDA Entscheids?
«Der Trainingsflugzeugbereich ist für Pilatus enorm wichtig, fast die Hälfte der Belegschaft am Hauptsitz in Stans bzw. knapp 1000 Mitarbeitende hängen direkt von diesem Geschäftsbereich ab. Pilatus wird durch diesen Entscheid wirtschaftlich stark geschwächt, was zukünftig gravierende Auswirkungen mit sich bringen wird», schreibt der Flugzeugbauer. Und weiter: «Pilatus verlangt – wie auch jedes andere Unternehmen – Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, wenn Produkte am Werkplatz Schweiz auch zukünftig entwickelt, hergestellt und ins Ausland verkauft werden sollen. Der vom EDA getroffene Entscheid ist ein Affront gegenüber Pilatus und den über 2000 Mitarbeitenden am Hauptsitz in Stans. Für Pilatus ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat wie in der Vergangenheit einen Entscheid mit derart hoher Tragweite nicht selber gefällt hat, sondern durch eine untergeordnete Sektion des EDA in Eigenregie fällen liess. Es scheint, dass sich der Bundesrat der Tragweite des Entscheids des EDA nicht bewusst war.»
Pilatus zieht den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht
Pilatus sehe sich gezwungen, den Entscheid des EDA an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen, um die gesetzliche Grundlage zu klären und Rechtssicherheit für Pilatus, seine Mitarbeitenden sowie weitere Unternehmen der Schweiz zu schaffen, informiert der Flugzeugbauer. Pilatus werde sich auch gegen die haltlose Anschuldigung, Informationen unterschlagen und Meldepflichten verletzt zu haben, vehement wehren.
Verwaltungsratspräsident von Pilatus, Oscar J. Schwenk bestätigt: «Ich bin immer noch der gleichen Meinung, wie im letzten Herbst: wir haben alles richtig gemacht.» Als solide Schweizer Unternehmung, welche seit jeher kompromisslos auf den hiesigen Werkplatz setzt, ist und sei es nie das Ziel gewesen, sich mit dem Bund zu duellieren. Pilatus habe mehrfach versucht und war stets zu Gesprächen bereit, um mit dem Departementsvorsteher, Bundesrat Ignazio Cassis, eine Lösung zu suchen. Die Türen seien dem Schweizer Unternehmen jedoch verschlossen geblieben.
«Wir brauchen dringend Rechtssicherheit»
Oscar J. Schwenk sagt: «Pilatus will als Schweizer Unternehmen immer noch mit den Behörden im eigenen Land eine einvernehmliche Lösung finden und ist jederzeit für ein Gespräch mit dem Bundesrat bereit. Wir brauchen aber dringend Rechtssicherheit basierend auf klar definierten und international anerkannten Spielregeln. Pilatus wird sich wie bisher an alle internationalen Embargos halten. Die Auslegung des BPS ist für uns immer noch nicht klar sondern wird einfach situativ je nach Wetterlage vom EDA im Alleingang definiert. Das geht klar nicht für eine international tätige Unternehmung in der Schweiz.»