Seit dem 1. Januar 2016 können Kandidatinnen und Kandidaten für Ausbildungen für Berufe in der Luftfahrt finanzielle Unterstützung beantragen. Mit diesem Bundesbeitrag wird ein Teil der Ausbildungskosten des Fachpersonals der schweizerischen Zivilluftfahrt gedeckt. Mit der Förderungsmassnahme will der Bund dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegenwirken. Bis jetzt konnten 294 Personen, darunter 161 Berufspilotinnen und -piloten von den Förderungsbeiträgen profitieren. 

Diese Unterstützung erfolgt mit Geldern aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr (BV86) und diese wiederum wird mehrheitlich durch Treibstoffzölle von der General Aviation, Leichtaviatik und Luftwaffe sichergestellt. «Damit erhält diese Ausbildung vom Bund endlich die Anerkennung, welche andern Studienlehrgängen längst zukommt», schrieb Beat Neuenschwander in seiner «Cockpit»-Kolumne «Auf den Punkt gebracht» vom Juli 2017.

Schweizer Pilotenanwärter werden bevorzugt behandelt

Indes: Seit der Einführung der Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL) herrschte bei vielen Flugschulen Unzufriedenheit. Dies hat nun auch der Bundesrat erkannt: «Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Verordnung nicht in allen Fällen praxistauglich ist und gewisse Anpassungen notwendig sind», schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in einer Medienmitteilung. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften, einem Berufspilotenkandidaten mit Ausbildungsförderung für fünf Jahre eine Stelle anzubieten, erwies habe sich als kaum erfüllbar erwiesen. Zudem wolle der Bund, «dass Schweizerinnen und Schweizer gegenüber ausländischen Staatsangehörigen, die sich nur zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten, bevorzugt werden. Sie sollen daher höhere Beitragssätze erhalten und mit einer Eignungsabklärung im Rahmen von SPHAIR prioritär behandelt werden.»

Praxisänderung öffnet den Kreis

Von der Finanzierung profitierte bis anhin vorallem die Swiss und der Mutterkonzern Lufthansa, beziehungsweise die heutige Lufthansa Aviation Training und ihre Auszubildenden auch aus Deutschland. Denn dass ein Absolvent der Pilotenausbildung vor der Finanzierung der Ausbildung eine feste Anstellung bei einer Fluggesellschaft nachweisen konnte, erfüllte bisher nur die Swiss. Studenten anderer Flugschulen gelangten so nie in den Genuss einer finanziellen Unterstützung durch den Bund. Eine Praxis, die sich nun also ändern wird. 

Für die Ausrichtung von Förderbeiträgen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig. Jährlich werden höchstens so viele Auszubildende unterstützt, wie in der schweizerischen Zivilluftfahrt in der jeweiligen Sparte gebraucht werden und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Berücksichtigt werden jene Anwärter, die die beste Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten.