Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet die Flughafen Zürich AG (FZAG), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen. Im Januar 2015 hatte das BAZL die zulässige Lärmbelastung für den Flughafen Zürich verbindlich festgelegt. Die FZAG reichte dem BAZL Ende September 2017 den zweiten solchen Monitoring-Bericht ein. Der Bericht bezieht sich auf das Betriebsjahr 2016. Er weist aus, dass die zulässige Lärmbelastung am Tag mit geringen Abweichungen eingehalten wurde. Hingegen führt der Betrieb in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 bis 24 Uhr) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) heute mitteilt.
Verspätete Abflüge nach 23 Uhr sollen reduziert werden
Das BAZL hat zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU den Monitoring-Bericht geprüft und die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich angehört. Diese drei Kantone sind von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte direkt betroffen. Damit die Lärmbelastung nach 22 Uhr nicht weiter ansteigt, hat das BAZL die Anzahl Slots (Zeitfenster für Landungen und Starts) für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf den heutigen Stand begrenzt. Dies hat zur Folge, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschliesslich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr genutzt werden. Mit dieser Massnahme sowie der Begrenzung der Abflugslots nach 22.20 Uhr sollen die verspäteten Abflüge nach 23 Uhr reduziert werden.
Um dem Flughafen Zürich jedoch die Entwicklung zu ermöglichen, die im luftfahrtpolitischen Bericht und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vorgesehen sind, will das BAZL eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen. Zu diesem Zweck verlangt das BAZL von der FZAG, neue Fluglärmberechnungen einzureichen.