Für die Flughafen Zürich AG drohen im Jahr 2020 Mindereinnahmen von 60 Millionen Franken. Dies nachdem das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Landesflughafen eine markante Reduktion der Flugbetriebsgebühren auferlegt. Laut Mitteilung der Flughafen Zürich AG sieht die Verfügung vor, die Flugbetriebsgebühren (ausser den Emissions- und Lärmgebühren) per 1. April 2020 um 15% zu reduzieren. Die Flughafen Zürich AG weise im regulierten Geschäftsbereich eine Rendite aus, die über dem Kapitalkostensatz liegt, welcher der Genehmigung der aktuellen Gebühren in der laufenden Gebührenperiode zugrunde lag, schreibt die Flughafenbetreiberin.
Kostendeckungsprinzip verletzt?
Das BAZL sieht das Kostendeckungsprinzip verletzt und hat, basierend auf Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), eine Gebührensenkung noch während der laufenden Gebührenperiode verfügt. Die Flugbetriebsgebühren (ausser den Emissions- und Lärmgebühren) müssten demnach per 1. April 2020 um 15% reduziert werden. Damit nehme das BAZL eine Gebührenreduktion vor Abschluss des bereits lancierten Anpassungsverfahrens vorweg, moniert die Flughafen Zürich AG. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 würden aufgrund der Verfügung die Erträge aus Flugbetriebsgebühren der Flughafen Zürich AG im Jahr 2020 rund CHF 60 Mio. tiefer ausfallen. Die Flughafen Zürich AG vertritt indes die Ansicht, dass das Kostendeckungsprinzip in der laufenden Gebührenperiode nicht verletzt ist und kündigt eine Beschwerde gegen die Verfügung des BAZL an.