Ob zur Aufnahme von Foto- oder Filmmaterial, dem Transport von Gütern in schwer zugängliche Gebiete wie Offshore-Windparks oder der Zustandsüberwachung von Gebäuden sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen – Drohnen werden immer vielfältiger eingesetzt. Für bestimmte Bereiche, wie insbesondere Flughäfen und deren direkte Umgebung, gibt es jedoch für Drohnen besondere Einschränkungen. Sogenannte Geozonen oder geografische UAS-Gebiete (Unmanned Aircraft System) regeln, ob der Betrieb erlaubt, eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. 

Innerhalb bestimmter Grenzen

Am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme des DLR am Flughafen Cochstedt wird im Juni 2024 erstmalig eine Geozone für den Betrieb von Drohnen in der «erweiterten offenen Kategorie» eingerichtet, die ihren Betrieb ohne spezielle Genehmigung innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Dafür hat das DLR-Institut für Flugsystemtechnik gemeinsam mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) die notwendigen Rahmenbedingungen ausgearbeitet und diese Geozone beim BMDV beantragt.

Betreiber verantwortet Flugmissionen

«Drohnenbetreiber als Nutzer der Geozone müssen sich an diese Vorgaben halten, um auch für den Experimentalbetrieb höchste Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten», erklärt Sebastian Cain vom Institut für Flugsystemtechnik. Einen Teil der Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise die Luftraumüberwachung, stellen die etablierten Verfahren des Nationalen Erprobungszentrums bereits sicher. Weitere Massnahmen, wie der technische Betrieb der Drohnen durch qualifiziertes Personal und die Einhaltung von strengen Rahmenbedingungen für die Flugmissionen, muss der Drohnenbetreiber während des Flugs selbst gewährleisten.

Drohnen fliegen mit geringem Betriebsrisiko

Den betrieblichen Randbedingungen liegt eine generalisierte Sicherheitsanalyse zugrunde, die sich an den Vorgaben des SORA-Verfahrens (Specific Operational Risk Assessment) orientiert. Sie stellt dar, dass es sich um einen Drohnenbetrieb mit geringem Betriebsrisiko gegenüber Unbeteiligten handelt. 

Maximal 800 Kilogramm

Das SORA-Verfahren ist die anerkannte Nachweismöglichkeit für das Betriebsrisiko von Drohnen in der speziellen Kategorie. Die speziell festgelegten Randbedingungen der «offenen» Geozone ermöglichen so auch die Erprobung von Drohnen mit einer Abflugmasse von maximal 800 Kilogramm sowie den sogenannten BVLOS-Flug (Beyond Visual Line of Sight). So wird der Betrieb von Drohnen ausserhalb des Sichtfelds des Drohnenbetreibers bezeichnet. «Wir schaffen hiermit einen bislang nicht dagewesenen Rahmen für die Erprobung von Drohnen. Ohne Abstriche bei der Sicherheit bieten wir eine Sandbox für die Drohnenbranche, die neue Entwicklungen ermöglicht, ohne aufwendige Verfahren zu verlangen», sagt Johann Dauer, Leiter der Abteilung Unbemannte Luftfahrzeuge am DLR-Institut für Flugsystemtechnik. 

Geozone vorerst im Juni 2024 aktiv

Die eingerichtete Geozone wird zunächst temporär für Juni 2024 aktiv sein und massgeblich die Erprobungsflüge bei der Offshore Drone Challenge ermöglichen. Es ist die erste Umsetzung einer Geozone, die den Drohnenbetrieb in einer erweiterten offenen Kategorie in Deutschland ermöglicht. Damit ist sie wegweisend für die Erprobung von unbemannten Luftfahrzeugen (Unmanned Aircraft System, UAS) im Kontext der harmonisierten europäischen Gesetzgebung für Drohnen.

Später dauerhaft offene Geozone?

Um auch künftig UAS einfacher praktisch zu erproben und zu entwickeln, arbeitet das DLR derzeit die Betriebsbedingungen für eine mögliche dauerhafte «offene» Geozone am Flughafen Cochstedt aus. Sie ermöglicht sowohl den Forschenden des DLR als auch externen Drohnenbetreibern eine schnelle Erprobung und Weiterentwicklung von UAS im realen Praxisbetrieb am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme.

Erprobung von Flugmanövern bei der Offshore Drone Challenge in Cochstedt
Am 19. und 20. Juni 2024 veranstaltet das DLR gemeinsam mit dem Energieversorger EnBW die Offshore Drone Challenge am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme in Cochstedt. Im Mittelpunkt dieses Wettbewerbs steht die Demonstration einer Lasttransportmission, die in der Betriebs- und Wartungslogistik für Offshore-Windparks relevant ist. Sieben Drohnen-Hersteller und -Dienstleister stellen an zwei Tagen ihre Technologien in einem Parcours unter Beweis. Zu den verschiedenen Etappen gehören Aufgaben wie möglichst automatisches Aufnehmen und Absetzen der Last oder ein Flug ausserhalb der Sichtweite. Die Flugdemonstrationen werden einen ersten Schritt darstellen, um die Fähigkeit der Drohnen für einen Einsatz im Bereich des Offshore-Materialtransports zu zeigen.