Bis Ende 2015 war die Welt für die Regionalflugplätze der Schweiz noch in Ordnung. Denn bis dahin wurden die Flugsicherungskosten durch Erträge quersubventioniert, welche durch die Flugsicherung auf den Landesflughäfen generiert wurden. Ebenso flossen Bundesbeiträge aus den Erträgen der Mineralölsteuer an die Regionalflugplätze.
Finanzierungsverantwortung liegt bei den Regionalflugplätzen
Per 1. Januar 2017 ist die Finanzierungsverantwortung der An- und Abflugsicherungsdienste auf Regionalflugplätzen auf den jeweiligen Flugplatzhalter übergegangen. Seither geht die Rechnung nicht mehr auf: Den Flugsicherungskosten von total rund 35 Millionen Franken stehen Gebühreneinnahmen von lediglich rund 5 Millionen Franken gegenüber. Der Bund subventionierte die Regionalflugplätze aus den Erträgen der Mineralölsteuer bisher mit jährlich 23 Millionen Franken und 7 Millionen wurden über Flugsicherungsgebühren der Landesflughäfen (Zürich und Genf) quersubventioniert. Diese Quersubventionierung ist seit 2016 nicht mehr möglich.
Finanzierungsfrage immer noch ungelöst
Diese fehlenenden 7 Millionen Quersubventionierung reissen ein existenzbedrohendes Loch in die Kassen der Regionalflugplätze. Sie sehen sich nicht in der Lage, die entstehenden Finanzierungslücken zu schliessen, denn das Verkehrs- und Passagieraufkommen reicht nicht aus, um die Kosten der Flugsicherungsdienste zu decken. Bislang konnten vorgesehene Einsparungen nur teilweise umgesetzt werden. Aufgrund der ungelösten Finanzierungsfrage planen das UVEK und das BAZL derzeit, die Finanzierung der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen künftig mit einem neuen Modell sicherzustellen, ausgerichtet auf die Interessen des Bundes und mit Beteiligung der Kantone. Welche Regionalflugplätze «im Interesse des Bundes» liegen und weiterhin unterstützt werden sollen, ist derzeit noch offen.
Bern prüft Flexibilisierung und Auslagerung der Flugsicherung
«Es ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Mittel nicht mehr ausreichen werden, um alle bisherigen Dienstleistungen im gleichen Umfang zu subventionieren. Die Flughafen Bern AG hat daher beschlossen, das Sparpotential weitergehender Optimierungsmassnahmen eingehend zu prüfen, um im Falle von sinkenden Subventionsbeiträgen den Betrieb weiterhin nachhaltig sicherstellen zu können», schreibt die Flughafen Bern AG in einer Mitteilung an ihre Benutzer. Es gehe darum, sowohl die Flugsicherungsleistungen zu flexibilisieren als auch zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb zu gewissen Zeiten mit reduzierten Flugsicherungsdiensten angeboten werden kann.
Ausschreibung der Flugsicherungsdienste
Die Flughafen Bern AG ist mit der Qualität der aktuellen Leistungserbringung durch Skyguide zwar durchaus zufrieden. Indes: «Aufgrund des hohen Spardrucks sieht sich die Flughafen Bern AG jedoch gezwungen, alle möglichen Optionen eingehend zu prüfen und die resultierenden Konsequenzen systematisch zu analysieren», heisst es weiter. «Durch eine Ausschreibung der Flugsicherungsdienste will der Flughafen Bern einen Kostenvergleich erlangen und das Vorgehen einer möglichen Auslagerung an einen Drittanbieter prüfen.» Seit 1. Januar 2019 können der Flugplatzhalter und Skyguide lokale Flugsicherungsdienste selber erbringen oder unter ihrer Verantwortung durch Dritte erbringen lassen.
Defizitäre Flugsicherung auf Regionalflugplätzen
Die niedrigen Verkehrszahlen und relativ hohen Betriebs- und Infrastrukturkosten führen auf den Schweizer Regionalflugplätzen zu einem Defizit bei der Flugsicherungsrechnung. Bisher kamen die Landesflughäfen über Quersubventionierungen und der Bund mit Subventionen aus der Mineralölsteuer für diese Kostenunterdeckung auf. Seit 2016 verbietet das Gesetz jegliche Quersubventionierung: 7 Millionen fehlen damit. Seit 2017 mussten die Flugplatzhalter deshalb ihre Flugsicherungskosten progressiv über eine Anpassung der bezogenen Dienstleistungen reduzieren, was sich als schwieriges Unterfangen erweist.