Die Luftfahrt in der Schweiz ist Sache des Bundes. Im SIL legt der Bund den Rahmen für den Betrieb und die Infrastruktur der Flughäfen fest. Der Flughafen Zürich gehört zu den wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes. Er erfüllt den Auftrag des Bundes, die Schweiz bestmöglich an die Welt anzubinden. Damit dieser Auftrag weiterhin erfüllt werden kann, ist der Erhalt der heutigen Betriebszeiten zentral.  

Gezielte Massnahmen für weniger Lärm und mehr Pünktlichkeit 

Die Flughafen Zürich AG unterstützt in ihrer Stellungnahme die vorgesehenen Anpassungen im SIL. Zahlreiche Massnahmen, darunter die Optimierung von An- und Abflugrouten sowie die Verlängerung der Pisten und der seit Jahren geplante Südstart geradeaus bei Bise, sind schon heute im SIL enthalten. Der Flughafen teilt die Schlussfolgerungen des Bundes, dass sich diese Massnahmen auch positiv auf die Fluglärmsituation am Abend auswirken werden. Die Flughafen Zürich AG hat zudem eine Erhöhung der Lärmgebühren für verspätete Abflüge nach 23:00 Uhr beantragt. Diese Lenkungsmassnahme soll Anreize schaffen, dass in den lärmsensiblen Nachtstunden pünktlicher und mit leiseren Flugzeugen geflogen wird. All diese genannten Massnahmen helfen, Verspätungen am Flughafen Zürich zu reduzieren – gerade auch in den sensiblen Nachtstunden. 

Letzte halbe Stunde von zentraler Bedeutung

Der Flughafen Zürich ist als internationales Drehkreuz von grosser Bedeutung für die Anbindung der Schweiz an die Welt. Kein vergleichbarer Flughafen in ganz Europa hat so kurze Betriebszeiten, wie sie der Flughafen Zürich bereits heute hat. Für den Erhalt des Drehkreuzbetriebs und damit der guten internationalen Erreichbarkeit dürfen die aktuellen Betriebszeiten nicht noch weiter gekürzt werden. Dass die letzte halbe Stunde (23:00 bis 23:30) zum Verspätungsabbau beibehalten wird, ist deshalb zentral. Ohne diese Möglichkeit könnten viele Langstreckenverbindungen nicht mehr betrieben werden. Die im vorliegenden Objektblatt gemachten Formulierungen zum Erhalt der heutigen Betriebszeit am Flughafen Zürich begrüsst die Flughafen Zürich AG deshalb ausdrücklich. 

Verzögerte Verfahren wieder in Gang bringen 

Die Revision des SIL-Objektblatts geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück, das eine Neubewertung der Lärmauswirkungen in den Nachtstunden verlangte. Die Flughafen Zürich AG begrüsst, dass der Bund nun mit dem Grundlagenbericht sowie den Anpassungen im SIL-Objektblatt die Voraussetzungen schafft, um die schon heute im SIL-Objektblatt festgelegten betrieblichen Verbesserungen voranzutreiben. Damit können blockierte Verfahren für Massnahmen zur Reduktion von Verspätungen und zur Erhöhung der Betriebssicherheit wieder aufgenommen werden. 

SIL wird dem Bundesrat vorgelegt 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird nun die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die SIL-Anpassung dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen. Die Flughafen Zürich AG erwartet, dass die hierfür notwendigen Schritte rasch vorgenommen werden, um die seit Jahren geplanten Sicherheits- und Pünktlichkeitsmassnahmen am Flughafen Zürich umsetzen zu können.