Das Bundesverwaltungsgericht hiess 2021 Beschwerden gegen das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich gut. Das Gericht beauftragte daraufhin das BAZL, die Nachtlärm- und Verspätungssituation insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23.00 bis 23.30 Uhr neu zu beurteilen und die Auswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), für diese Zeit neu festzulegen. Der nun veröffentlichte Grundlagenbericht schlägt Massnahmen vor, um den Nachtfluglärm zu reduzieren. Um diese umzusetzen, sind Anpassungen im SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich erforderlich. 

Massnahmen zur Lärmreduktion in der Nacht

Viele der geprüften Massnahmen sind bereits heute im SIL-Objektblatt verankert, so die Pistenverlängerungen, die Südabflüge geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Zu den neuen Massnahmen gehört die Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklasse nach 23.00 Uhr. Ziel dieser Massnahme ist es, dass die Fluggesellschaften einerseits alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzen und andererseits leisere Flugzeuge der neuesten Generation beschaffen und einsetzen. Dies würde zu einer wesentlichen Reduktion der nächtlichen Lärmimmissionen führen.

Auflagen für den Flughafen

Das Objektblatt enthält neu auch eine Auflage, die den Flughafen Zürich dazu verpflichtet, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs vorab für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen darf erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind. Der SIL hat die Gebiete mit Lärmbelastung bisher für den Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) und die erste Nachtstunde (von 22.00 bis 23.00 Uhr) dargestellt. Neu wird nun, wie vom Bundesverwaltungsgericht verlangt, auch die zweite Nachtstunde, das heisst von 23.00 Uhr bis Mitternacht, separat ausgewiesen.

Nach der Anhörung und Mitwirkung wertet das BAZL die Eingaben aus. Das bereinigte Objektblatt wird dem Bundesrat voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 zur Verabschiedung vorgelegt.

Fristen für die Anhörung und Mitwirkung
Der Entwurf des SIL-Objektblatts und der Grundlagenbericht liegen ab dem 10. Dezember 2024 öffentlich auf. Die Bevölkerung kann bis am 31. Januar 2025 dazu Stellung nehmen; die betroffenen Gemeinden, Planungsgruppen und Unternehmungen können dies bis am 14. Februar 2025 und die Kantone bis am 14. März 2025 tun.