Berufspiloten ab 40 müssen alle sechs Monate eine medizinische Untersuchung bestehen. Diese Untersuchungen gäben bereits heute frühzeitige Hinweise auf mögliche Herz-Kreislaufprobleme, schreibt die neue EASA-Studie. Piloten mit sehr geringem Risiko für solche Probleme könnten ohne Sicherheitsbedenken bis zum Alter von 65 Jahren weiter fliegen.
Die kognitiven Fähigkeiten der Piloten über 60 sollten im Rahmen der schon vorgeschriebenen, halbjährlichen Prüfung ihrer fliegerischen Fähigkeiten überprüft werden und weitere Langzeitstudien sollten die gesundheitlichen Faktoren für die Flugsicherheit von Piloten ab 63 untersuchen.
Die Expertengruppe kommt zum eindeutigen Schluss, die Alterslimite für kommerzielle Passagierflüge solle wieder auf 65 Jahre angehoben werden. Ohnehin könnten 50 bis 70 Prozent aller medizinisch bedingten Fälle von Fluguntauglichkeit nicht durch eine tiefere Alterslimite verhindert werden.
Diskriminierende Regel ohne Sicherheitsgewinn
Nach den heutigen Vorschriften der EASA dürfen Piloten kommerzielle Passagierflüge nur bis zum Alter von 60 Jahren durchführen. Diese Regelung diskriminiert Piloten über 60 und deren Arbeitsgeber, ohne die Sicherheit der Flüge zu erhöhen. Die Swiss Helicopter Association (SHA) verlangt deshalb seit Jahren, dass diese Regelung gestrichen wird, da erfahrene Piloten die beste Garantie für einen sicheren Flugbetrieb darstellen und die medizinische Überwachung von Berufspiloten schon heute sehr engmaschig ist.
Für die Schweiz gilt zurzeit zwar eine temporäre Ausnahmeregelung, wonach Piloten bis zum 65. Geburtstag Passagierflüge durchführen dürfen. Diese läuft aber 2020 aus. Danach droht die Durchsetzung der diskriminierenden Regel, was für die Betroffenen und deren Arbeitgeber einschneidende, nachteilige Folgen hätte.
Martin Candinas als SHA-Präsident wiedergewählt
Die Studie der EASA unterstreiche die Sicht der Swiss Helicopter Association (SHA), dass Passagierflüge mit Piloten bis 65 Jahren sicher durchgeführt werden können, sagte SHA-Präsident Martin Candinas an der Generalversammlung des Branchenverbandes. Die SHA verlange vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und der EASA, dass die Bestimmungen nun endlich angepasst und die für die Schweiz und andere Länder geltende, temporäre Ausnahmeregelung in eine definitive Regelung überführt wird.
An der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 wurden der Präsident und die wieder kandidierenden Mitglieder des Vorstandes einstimmig wiedergewählt. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Nationalrat Martin Candinas (Präsident), Hansruedi Amrhein, Renato Belloli, Patrick Fauchère, Heinz Leibundgut, Andreas Meier, Christian Müller und Dr. Philipp Perren. Geschäftsführer ist Philip Kristensen.