Europaweit gilt die Regelung, dass Helikopterpiloten über 60 keine kommerziellen Passagierfüge durchführen dürfen. Die Schweiz ist von dieser Regelung bisher ausgenommen. Da die Ausnahmeregelung im vergangenen Januar ausgelaufen war, hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf Antrag der Swiss Helicopter Association (SHA) und gestützt auf eine entsprechende Motion der eidgenössischen Räte eine weitere Verlängerung beantragt. Diese wurde nun bis Januar 2020 gewährt.
«Die in Europa geltende Regelung ist für die Schweiz vollkommen praxisfremd und sie würde die Zwangspensionierung für zahlreiche Schweizer Piloten bedeuten», kommentiert SHA-Präsident Martin Candinas. «Es gibt keinen Grund, weshalb ein gesunder Sechzigjähriger keine Passagiere mehr befördern soll, wenn er über bewohntem Gebiet Materialtransporte oder Baumontagen fliegen darf.» Um die Ausnahmeregelung verlängern zu können, hatte die Schweiz zusätzliche Gesundheitskontrollen für Helikopterpiloten über 60 eingeführt. «Wir konnten aufzeigen, dass ein sicherer Flugbetrieb auch mit Piloten über 60 möglich ist.» freut sich Martin Candinas über den Entscheid.
Über die Swiss Helicopter Association (SHA)
In der Swiss Helicopter Association sind die 20 wichtigsten Helikopterunternehmungen der Schweiz zusammengeschlossen. Der Verband vertritt seine Mitglieder gegenüber Behörden und anderen Organisationen im In- und Ausland. Er bezweckt die Wahrung, Unterstützung und Förderung gemeinsamer Interessen der schweizerischen und liechtensteinischen Helikopterunternehmungen.