Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zum SIL-Ojektblatt Dübendorf Stellung genommen. Er hält mit aller Deutlichkeit seine Erwartung fest, wonach der Flugbetrieb am Flughafen Zürich Kloten auch langfristig absolute Priorität gegenüber dem zivilaviatischen Betrieb in Dübendorf haben muss. Die im SIL-Objektblatt formulierten Rahmenbedingen dürfen den Flugbetrieb in Kloten nicht beeinträchtigen. Der entsprechende Nachweis sei mit den vorliegenden Unterlagen zum Entwurf des SIL-Objektblatts noch nicht ausreichend erbracht. Der Regierungsrat erwartet vom Bund, diesen Nachweis noch vor der Festsetzung des Objektblatts zu erbringen.
Betriebszeiten und Lärmkorsett
Die Volkswirtschaftsdirektion hatte sich in ihrer Stellungnahme zum SIL-Schlussbericht gegen die von der Flughafenbetreiberin geforderte Ausdehnung der Betriebszeiten ausgesprochen. Im Entwurf zum SIL-Objektblatt sind die Betriebszeiten nun explizit und gemäss den Vorgaben in der Ausschreibung festgeschrieben, was der Regierungsrat begrüsst. Um im dicht besiedelten Glattal Beständigkeit für die Siedlungsentwicklung zu schaffen, ist für den Regierungsrat ausserdem von grosser Bedeutung, dass das im SIL-Objektblatt festzulegende Lärmkorsett langfristig Bestand hat. Er fordert deshalb vom Bund, bereits im SIL-Objektblatt festzulegen, welche Massnahmen im Falle einer Überschreitung des Gebiets mit Lärmauswirkungen getroffen werden müssten.
Innovationspark soll Synergien mit Aviatik nutzen können
Der Innovationspark als Schlüsselprojekt des Kantons soll Synergien mit der Aviatik nutzen können, die Entwicklung des Parks darf aber durch die Aviatik nicht beeinträchtigt werden. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat deshalb mit der Ausdehnung des Flugplatzperimeters im Bereich des westlichen Pistenendes. Diese widerspreche vorausgegangenen Bundesbeschlüssen und folglich auch dem darauf abgestimmten kantonalen Richtplan und dem kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark. Der Regierungsrat beantragt, auf die vorgesehene Ausdehnung zu verzichten.
Transformation des Militärflugplatzes von grosser Bedeutung
Abschliessend hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest, dass die Transformation des ehemaligen Militärflugplatzes für den Bund, den Kanton und die Anrainergemeinden von grosser Bedeutung ist. Das Areal habe volkswirtschaftliches Potenzial, sowohl bezüglich Innovationspark wie auch bezüglich Zivilaviatik. Es liege aber auch in einem dicht besiedelten Wachstumsgebiet sowie in unmittelbarerer Nähe des wichtigsten Landesflughafens. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umnutzung des Areals sei deshalb ein umsichtig geführter Prozess, der alle wesentlichen Partner und Interessen auch in den weiteren Arbeiten einbezieht. Die Arbeiten am SIL, so das Fazit des Regierungsrates, sind unter Führung des Bundes und unter Einbezug aller Betroffenen weiterzuführen.