Der Beitrittsprozess zur ESSI sieht vor, dass alle Staaten, welche die Absichtserklärung unterzeichnet haben, jederzeit ein Aufnahmegesuch stellen können. Die Schweiz hatte die Absichtserklärung sowie eine Zusatzerklärung über neutralitätsrechtliche Vorbehalte am 7. Juli 2023 unterzeichnet. Am 10. April 2024 hat der Bundesrat den Beitritt zur ESSI beschlossen und das VBS ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen. Nachdem die Aussenpolitischen und die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlamentes dem Geschäft ebenfalls zugestimmt haben, hat das VBS den Beitrittsprozess nun mit der Unterzeichnung des Aufnahmegesuchs durch den Rüstungschef Urs Loher eingeleitet.
Weiteres Vorgehen im Beitrittsprozess
Der Vorsitzende der ESSI wird das Aufnahmegesuch sowie den Entwurf der Beitrittserklärung der Schweiz allen Mitgliedstaaten zur Konsultation vorlegen. Die Mitgliedsstaaten haben anschliessend zwei Monate Zeit, ihre Zustimmung oder ihren begründeten Vorbehalt zu äussern. Werden keine Vorbehalte geäussert, kann die Schweiz anschliessend die Beitrittserklärung und das der ESSI zugrundeliegende ESSI Cooperative Procurement Framework Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnen.
European Sky Shield Initiative
Mit der Teilnahme an der European Sky Shield Initiative (ESSI) vergrössert die Schweiz internationale Kooperationsmöglichkeiten: ESSI ermöglicht eine bessere Koordination von Beschaffungsvorhaben, der Ausbildung sowie logistischer Aspekte im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung. Auch nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung entscheidet die Schweiz frei darüber, wo und in welchem Ausmass sie sich an der ESSI beteiligt und welche Bodluv-Systeme sie beschafft. Der Beitritt zur ESSI stellt keinen Vorentscheid zugunsten eines spezifischen Systems dar. Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum MoU entstehen keine Verpflichtungen.