Das Bundesgericht weist in seinem Urteil vom 12. März 2025 die Beschwerden eines Mitglieds des Aero-Clubs der Schweiz (AeCS) und der Swiss Microlight Federation (SMF) gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2023 ab. Das Gericht stützt damit aufgrund einer diffusen gesetzlichen Grundlage die restriktive Praxis des BAZL zum zeitlich beschränkten Betrieb von ausländischen Ultralight-Flugzeugen im Schweizerischen Luftraum. Der AeCS und die Swiss Microlight Federation nehmen das Urteil mit Enttäuschung zur Kenntnis. Für sie ist klar, dass damit eine ökologisch sinnvolle Entwicklung, nämlich der Betrieb von sparsamen und lärmarmen Flugzeugen in der Schweiz, weiterhin verhindert wird.
Mittlerweile allein in Europa
Als einziges Land in Europa können Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg hierzulande somit wie bis anhin weder immatrikuliert noch (wenn im Ausland zugelassen) unbeschränkt benützt werden, obschon gerade diese Flugzeugkategorie den grössten Innovationsschub der letzten 25 Jahre erfahren hat. Was bei konventionellen Flugzeugmustern unvorstellbar ist, gehört bei Ultralight-Modellen längst zum unverzichtbaren Standard: Fallschirm-Rettungssysteme für das ganze Flugzeug, Betrieb der Motoren mit bleifreiem Autobenzin und die Einhaltung von wesentlich strengeren Lärmvorschriften.
Aufklärungsarbeit bei Entscheidungsträgern
Um dem Trend zu innovativeren, lärm- und abgasarmen Flugzeugen zum Durchbruch zu verhelfen, werden sich der Aero-Club der Schweiz und die Swiss Microlight Federation weiterhin für die Zulassung von Ultralight-Modellen in der Schweiz einsetzen. Nebst der Hoffnung, dass das BAZL die Zeichen der Zeit zu erkennen vermag, ist der Aero-Club auch auf politischem Weg mittels Motionen in den Räten, viel Lobbying und Aufklärungsarbeit gegenüber den Entscheidungsträgern aktiv, damit diese restriktive Haltung endlich beendet wird.