Das «European Military Airworthiness Requirements Training Programme» (EMAR TP) hat zum Ziel, ein Ausbildungsprogramm für das Personal der europäischen militärischen Lufttüchtigkeitsbehörden zu erstellen – im Fall der Schweiz der Military Aviation Authority (MAA). Dabei geht es um die Ausbildung zu den Anforderungen an diese Behörden, namentlich die European Military Airworthiness Requirements (EMARs), die sich als Standard weitgehend durchgesetzt haben. Konkret soll ein einheitlicher Ansatz aller Teilnehmerstaaten in Bezug auf die Umsetzung und Anwendung von EMARs innerhalb der nationalen Lufttüchtigkeitssysteme unterstützt werden. Neben der Schweiz interessiert sich ein grosser Teil der Mitgliederstaaten der Europäischen Union für die Teilnahme an diesem Programm.
Besserer Austausch zwischen den Staaten
Die Ausbildung soll einen besseren Austausch zwischen den Teilnehmerstaaten ermöglichen. So wird ein gemeinsamer Lehrplan für die Aus- und Weiterbildung des Personals von nationalen militärischen Lufttüchtigkeitsbehörden entwickelt. Ausserdem wird es möglich sein, Mitarbeitende an Schulungen teilnehmen zu lassen und dabei den Erfahrungsaustausch mit anderen Lufttüchtigkeitsbehörden zu fördern.
Bestehende Vereinbarung
Grundlage für die vorliegende Projektvereinbarung ist die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der EVA vom 16. März 2012. Dieses Abkommen ermöglicht der Schweiz die Teilnahme und den Austausch zu EVA-Projekten und -Programmen im Bereich der Fähigkeitsentwicklung, Forschung und Technologie sowie der Rüstungszusammenarbeit. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann die Schweiz Programme, Projekte und Aktivitäten der EVA identifizieren, an denen sie sich beteiligen möchte. Eine Beteiligung erfolgt durch das Leisten von Beiträgen in spezifischen Expertenforen und Forschungsgruppen. Die Programme werden entsprechend dem durch die EVA-Mitgliedstaaten definierten Fähigkeitsbedarf mittels gemeinsamer Forschungs- und Technologieaktivitäten durchgeführt.
Programm-Start voraussichtlich im April 2024
Das Projekt startet voraussichtlich im April 2024. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung aller Vertragsparteien in Kraft. Die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung beträgt vier Jahre und wird automatisch verlängert, sofern die Teilnehmerstaaten nicht anders entscheiden.