Das heisst, während des Boardings, des Fluges und bis zum Verlassen des Flugzeuges sind die Gäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Empfohlen sind Alltagsmasken aus Stoff oder medizinische Schutzmasken.
Maskentragepflicht wird in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen.
Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Fluggäste werden gebeten, selber eine Maske mitzubringen, für Ausnahmefälle ist eine kleine Anzahl Masken an Bord verfügbar.
Die seit dem 4. Mai geltende starke Maskentrage-Empfehlung sei von den Fluggästen bereits sehr gut aufgenommen und befolgt worden, schreibt Swiss. Die Maskentragepflicht wird in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen. «Grundsätzlich wird eine Ansteckung mit dem COVID19-Virus an Bord weiterhin als gering erachtet. Seit Ausbruch der Pandemie sind auf Swiss Flügen keinerlei Ansteckungsfälle an Bord bekannt», teilt die Airline mit. Alle Swiss-Flugzeuge seien mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet, die eine Luftqualität wie in einem Operationssaal gewährleisten und die Luft vertikal zirkulieren lassen, anstatt in der Kabine zu verteilen. Zudem wird die Luft komplett alle 2 bis 3 Minuten ausgetauscht.