Am 15. und 16. Juni 2024 fand auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine statt.  Im Rahmen der Sicherheitsmassnahmen hat der Bundesrat einer temporären Einschränkung des Luftraums im Gebiet des Bürgenstocks zugestimmt. Da es sich um ein internationales Treffen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern handelte, sei diese Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz notwendig, hiess es in einer Mitteilung des Bundesrates. Die Schweiz ist verpflichtet, die Sicherheit von völkerrechtlich geschützten Gästen zu gewährleisten.

In der Zeit vom 13. Juni, 08:00 Uhr bis und mit 16. Juni, 23:59 Uhr Ortszeit war deshalb die freie Benützung des Luftraums in einem Umkreis von 25 NM resp. 46,3 km sowie der Flugplätze in dieser Zone erheblich eingeschränkt. Die Luftwaffe stellte den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher. 

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um den Bürgenstock (NW) galt für den VFR- sowie nicht kommerziellen IFR-Flugverkehr ein generelles Flugverbot (VFR, IFR non commercial, Joining, Leaving, Special Flights, Training, Glider). Flüge mit Hängegleitern, Gleitschirmen und Deltaseglern sowie Modellflugzeugen und Drohnen unterlagen speziellen Regelungen.

Die Einschränkungen in der LSR91 wurden in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert. Die Schweizer Luftwaffe behält sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen. 

Gründliche Flugvorbereitung wichtig
Vergessen Sie nicht, bei der Flugvorbereitung sämtliche Details zur Luftraumeinschränkung den offiziellen Publikationen ( NOTAM, DABS etc.) auf Skybriefing zu entnehmen.