Mit dem gemäss VRM Switzerland weltweit ersten durch eine Luftfahrtbehörde qualifizierten Virtual Reality-Trainingsgerät kann Zeit für das Flugtraining angerechnet werden. «Flugschulen und Hubschrauberfirmen erhöhen auf diese Weise die Flugsicherheit beim Betrieb ihrer Hubschrauber», betont VRM Switzerland.
Neue Möglichkeiten für Piloten, Flugschulen und Hubschrauberbetreiber
Da die Qualifikation des Trainingsgeräts direkt von der EASA vorgenommen wird, können Kunden von VRM Schweiz das VR-Trainingsgerät ohne weitere nationale Qualifikation gemäss den EASA-Vorschriften nutzen. «Dies ermöglicht innovativen Unternehmen, neue Geschäftsmodelle zu etablieren und die Flugsicherheit mit der neuesten Technologie zu erhöhen, kostengünstigere Trainingslösungen anzubieten und zu jeder Tageszeit umweltfreundlich zu trainieren», ergänzt VRM Switzerland. All dies sei möglich, weil VRM Switzerland die Trainingsgeräte mit einer eigenen Flight Simulation Training Device Organization (FSTDO) betreiben könne. Dies vereinfache den organisatorischen Aufwand für Flugschulen und Flugbetreiber enorm.
Fabi Riesen, CEO von VRM Schweiz: «Piloten sollten ein realistisches Training für Simulatoren erhalten. Dadurch können Hubschrauberbetreiber und Flugschulen effizienter und sicherer operieren. Dank der Qualifikation der EASA können wir Schulungen mit der Möglichkeit der Anrechnung von Flugstunden anbieten. Um dies zu ermöglichen, waren viele Vorarbeiten erforderlich. Die Eignung des VR-Konzepts wurde durch ein Schulungsbewertungsprogramm zusammen mit der EASA überprüft, an dem Piloten verschiedener Nationalitäten aus Industrie und Luftfahrtbehörden teilnahmen, darunter Hubschrauberfluglehrer und Testpiloten.» Diese Qualifikation bestätigte die Eignung des VR-Konzepts für Trainingszwecke, insbesondere für Autorotation, Hovern und Hanglandung, in denen eine genaue Höhenwahrnehmung und ein weites Sichtfeld erforderlich sind.
Schulung auf dem Simulator kann angerechnet werden
«Piloten sollten ein realistisches Training auf Simulatoren erhalten. Dadurch können Hubschrauberbetreiber und Flugschulen effizienter und sicherer fliegen. Dank unserer Zusammenarbeit mit der Behörde können wir Schulungen anbieten, die direkt angerechnet werden können. Unser VR-Konzept, zu dem das Varjo VR-3 Head Mounted Display (HMD), Pose Tracking in Kombination mit einem VR Haptic Cockpit auf einer hochdynamischen 6DOF-Bewegungsplattform gehört, bietet ein Trainingsgerät mit der höchstmöglichen visuellen Wiedergabetreue», so Fabi Riesen weiter.
David Solar, Leiter der Abteilung General Aviation und VTOL bei der EASA, weist darauf hin: «Virtual Reality Simulation ist eine der Säulen der Rotorcraft Safety Roadmap, die die EASA Ende 2018 eingeführt hat, um die Sicherheit kleiner Helikopter zu verbessern. Diese Technologie wurde als ein echter Wegbereiter für das Hubschraubertraining identifiziert. Die Qualifikation für den VRM Schweiz R22 Virtual Reality Simulator ist ein weiterer Schritt in Richtung der Ziele der EASA und der Industrie, die allgemeine Sicherheit von Drehflüglern bis 2028 um 50 Prozent zu verbessern. Sie zeigt, dass wir alle Herausforderungen in Richtung eines gemeinsamen Ziels bewältigen können, wenn wir alle zusammenarbeiten. Ich möchte dem VRM Switzerland-Team zu seiner hervorragenden Arbeit sowie den EASA-Teams zu ihrem Engagement zur Unterstützung dieser Qualifikation gratulieren, die meines Wissens eine Weltpremiere ist!»
Grosses Vertrauen der kommerziellen Betreiber
Die Zertifizierung der Simulatorlösung hat noch einen weiteren, topaktuellen Impact: Heute hat das norwegische Unternehmen Helitrans zwei AS350 / H125-Simulatoren reserviert, neben den bereits 15 Qualifikationsplätzen im Jahr 2021 und bestätigten Optionen für die R44, AW09, H135 und H145. «Dies zeigt eindrücklich, dass Flugschulen und professionelle Betreiber lange auf eine VR-Simulatorlösung gewartet haben, mit der das Flugtraining verbessert und auch vereinfacht werden kann», führt VRM Switzerland an. «Die Qualifikation gibt ihnen jetzt die Gewissheit, dass sich die Investition auszahlt.»
Hightech in Schweizer Qualität
Ein ausgeklügeltes Gesamtsystem sorgt für ein komplettes Eintauchen ins Fluggeschehen. Dies vermittelt dem Piloten das Gefühl, in einem echten Helikopter zu sitzen. Die hochdynamische Bewegungsplattform ermöglicht es dem Piloten, die feinsten Änderungen der Fluglage und des Aufsetzens am Boden genau zu spüren. Eine numerische Simulation ermöglicht die realistische Darstellung des Flugverhaltens. Das Cockpit ist dem echten Hubschrauber nachempfunden. Die Bewegungen des Piloten werden in der VR-Umgebung angezeigt, wodurch der Betrieb des Cockpits einschliesslich der haptischen Wahrnehmung ermöglicht wird.
Darüber hinaus ist die Software für VR-Brillen optimiert. Dies hat den Vorteil, dass der Pilot genau die gleiche visuelle Darstellung wie im echten Heli hat. «Das Team von VRM Schweiz hat ein realistisches, massstabsgetreues Cockpit mit VR-Technologie entwickelt, das dem Hubschrauberpiloten durch seine visuelle 3D-Darstellung ein echtes Flugerlebnis bietet. All dies ist in ein neuartiges und innovatives FSTD-Design integriert. Mit dieser Qualifikation setzen wir den Massstab, der für höchste Luftfahrtstandards erforderlich sein wird. Bisherige Technologien wie Mixed Reality erfüllen nicht das erforderliche Qualifikationsniveau», so Christian Marty, CTO VRM Schweiz.
Die Zertifizierung der Version für den Airbus H125 soll gemäss VRM Switzerland in Kürze folgen.
VRM Switzerland besteht aus einem innovativen Team von 30 Ingenieuren, hochspezialisierten Entwicklern und engagierten Luftfahrtexperten. Alle mechanischen Konstruktionen und elektronischen Schaltungen werden intern entworfen und koordiniert. Als eine weitere Stärke bezeichnet das Unternehmen seine Nähe zu Flugschulen und Betreibern. Die Schweizer Startkunden Mountainflyers, die Heli Academy, der Entwicklungspartner Air Zermatt, der Hubschrauberhersteller Kopter und andere Spezialisten ermöglichen die Entwicklung anspruchsvoller Trainingslösungen mit optimalem Nutzen. Mehr über VRM Switzerland ist unter anderem auch in der «Cockpit»-Ausgabe 1/21 nachzulesen.