Erfolg für einen Skyguide-Fluglotsen: Nachdem ihn das Zürcher Obergericht noch wegen einer Beinahe-Kollision verurteilt hatte, hat das Bundesgericht ihn nun vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Es zähle nicht, was hätte passieren können, sondern nur, ob tatsächlich ein Schaden entstanden sei, so die Begründung.
«Just culture» muss fixiert werden
Für Skyguide ist dieser Freispruch ein wichtiger Grundsatzentscheid. In einer Medienmitteilung von der Nacht auf Freitag zeigte sich die Organisation mit dem Urteil zufrieden. Skyguide sei aber trotz dieses erfreulichen Freispruchs davon überzeugt, dass im Schweizer Gesetz ein Rahmen für die in der Aviatik gelebte Sicherheitskultur «Just Culture» fixiert werden müsse, hiess es weiter. Damit solle es Mitarbeitern gesetzlich ermöglicht werden, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen worden seien. Würden Fehler aus Angst vor Strafverfahren nicht mehr gemeldet, könnten Schwachstellen nicht mehr erkannt werden. Die Sicherheit könne nur verbessert werden, wenn Lotsen, Techniker und Piloten Fehler und Vorfälle ohne Angst melden könnten.
Zwei Startfreigaben auf sich kreuzenden Pisten
Hintergrund der Beschwerde am Bundesgericht war ein Fall vom März 2011 am Flughafen Zürich. Der Skyguide-Mitarbeiter hatte zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt – allerdings auf sich kreuzenden Pisten. Einer der Piloten bemerkte die sich von der Seite nahende Maschine und brach den Start im letzten Moment ab. Wenige Augenblicke später erteilte auch der Lotse den Abbruchbefehl – allerdings erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten Flugzeug bekam von der Situation nichts mit. Verletzt wurde niemand.
Der beteiligte Flugverkehrsleiter von Skyguide musste sich aufgrund des Vorfalls vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten und wurde freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rekurs ein und zog den Fall zum Zürcher Obergericht weiter. Dieses sprach den Mann aber für schuldig, wogegen er nunmehr erfolgreich seine Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
Abstrakte Gefahr und keine konkrete Gefährdung
Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dass keine konkrete Gefährdung oder Störung des Flugverkehrs vorliegt. Es handle sich vielmehr um eine abstrakte Gefahr. Zur Begründung einer Gefahr dürfe man nicht auf einen hypothetischen Sachverhalt abstellen. Es zählt nach Ansicht des Bundesgerichtes also nur, ob tatsächlich etwas passiert ist - und nicht ob etwas hätte passieren können.
Das Bundesgericht spricht den Lotsen frei, wie aus dem Urteil hervorgeht. Damit kippt es den Entscheid des Zürcher Obergerichtes vom Dezember 2018. Dieses war noch der Meinung, dass auch die fahrlässige Gefährdungshandlung geahndet werden müsse. Es hatte den Lotsen deshalb zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die erste Instanz, das Bezirksgericht Bülach, war zwei Jahre zuvor noch zum selben Ergebnis gekommen wie das Bundesgericht. Es vertrat ebenfalls die Meinung, dass der Lotse nicht für etwas verurteilt werden könne, das gar nicht passiert sei.