Skyguide zeigt sich über diesen Entscheid enttäuscht und wird nach eigenen Angaben nun analysieren, was dies für die Operationen der Flugsicherung in Zukunft bedeutet.

In der Luftfahrt und bei der Schweizer Flugsicherung Skyguide stehe die Sicherheit stets an erster Stelle, schreibt das Schweizer Flugsicherungsunternehmen in einer Mitteilung. Es werde alles Mögliche unternommen, um Fehler zu verhindern und die Systeme zu verbessern. Dennoch können menschliche Fehler nie ausgeschlossen werden. Hier unterstützen moderne technologische Sicherheitsnetze die tägliche Arbeit der Fluglotsen.

Skyguide hält an Just culture fest

Um aus diesen Fehlern die nötigen Lehren zu ziehen und das System kontinuierlich zu verbessern, sei die in der Aviatik gelebte Sicherheitskultur «Just Culture» entscheidend, so Skyguide. Diese ermöglicht es Mitarbeitern, gemachte Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen wurden. Aus diesen freiwilligen, ehrlichen und umfassenden Meldungen kann die Organisation rasch Verbesserungen ableiten und unterstützende Massnahmen treffen.

An dieser «Just Culture» hält Skyguide auch weiterhin fest um auch künftig eine sichere und effiziente Flugsicherung in der Schweiz zu gewährleisten, wie das Flugsicherungsunternehmen betont. «Diese Sicherheitskultur und die damit eingehenden Lernprozesse haben die Luftfahrt in den vergangenen fünfzig Jahren zum sichersten Transportmittel überhaupt gemacht», schreibt Skyguide.

«Gerichtsprozesse machen Aviatik nicht sicherer»

Im vorliegenden Fall haben der Flugverkehrsleiter und einer der beteiligten Piloten den Vorfall offen und ehrlich gemeldet, wodurch eine interne und externe Untersuchung eingeleitet wurde. Die Sicherheitsnetze der Flugsicherung haben die Annäherung der beiden Flugzeuge erkannt und wie vorgesehen zur Entschärfung der Situation beigetragen.

«Gerichtsprozesse und Verurteilungen machen die Aviatik nicht sicherer sondern gefährden die stetige Weiterentwicklung der hohen Sicherheit im Schweizer Luftverkehr», äussert sich Skyguide zum Urteil. «Es muss daher die Frage erlaubt sein, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Ahndung eines Vorfalles darstellt, bei welchen das Sicherheitssystem wie erwartet funktioniert hat und bei dem es zu keinem Personen- oder Sachschaden gekommen ist.»
 
Die weitere Anstellung des Fluglotsen ist gemäss Skyguide durch diese Verurteilung nicht in Frage gestellt.