Im August 2014 beschloss der Bundesrat für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Den Zuschlag zum Betrieb dieses zivilen Flugfelds erhielt gestützt auf eine öffentliche Ausschreibung die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG). Der Bund schloss mit der FDAG sodann 2015 eine Rahmenvereinbarung ab, mit der sie ermächtigt wurde, die nötigen Planung- und Bewilligungsverfahren zur Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivil genutzten Flugplatz zu durchlaufen.
Im Rahmen der weiteren Arbeiten tauchten neue Fragen auf, die bei der ursprünglichen Planung des Projekts nicht vorhersehbar und daher nicht berücksichtigt worden waren. Der Bundesrat beschloss in der Folge im Herbst 2020, das Verfahren zur Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. In diesem Zusammenhang haben die Vertreter des Bundes und der FDAG nun beschlossen, die 2015 abgeschlossene Rahmenvereinbarung einvernehmlich aufzulösen. Der Bund wird die FDAG für bisher entstandene Aufwendungen und bereits ausgeführte Planungsarbeiten mit 7,3 Millionen Franken entschädigen. Die einvernehmliche Lösung ist im Interesse beider Seiten. So kann ein langjähriges Gerichtsverfahren vermieden werden.
Der Bundesrat hat dazu einen Nachtragskredit gutgeheissen, der für die Entschädigungszahlungen nötig ist. Der abschliessende Entscheid darüber obliegt wie gewohnt dem Parlament.