Am 4. August 2018 stürzte eine Ju 52 der Ju-Air mit 17 Passagieren und drei Besatzungsmitgliedern an Bord auf der südlichen Seite unterhalb des Segnespass ab. Neben der menschlichen Tragweite dieses schweren Unglücks hatte der Unfall in den darauffolgenden Monaten nicht nur einschneidende Veränderungen bei der Ju-Air zur Folge, sondern Konseqeunzen für den Flugbetrieb historischer Flugzeuge in der Schweiz im Allgemeinen.
Neuer Statusbericht der SUST
Ein Jahr nach dem Unfall informiert die SUST im heute veröffentlichten Statusbericht über den Stand der Untersuchung zum Unfall der Junkers Ju 52/3m HB-HOT. Da jedoch ein Teil der notwendigen Untersuchungshandlungen noch nicht abgeschlossen sei, würden im Rahmen dieses Statusberichts keine Teilergebnisse veröffentlicht, schreibt die SUST. Unter der Voraussetzung, dass die noch ausstehenden Abklärungen wie vorgesehen abgeschlossen werden können, sollte der Schlussbericht zu diesem Unfall nach dem üblichen Qualitätssicherungsprozess im ersten Quartal des kommenden Jahres vorliegen.
Schwierigkeiten bei der Untersuchung des Unfalls
«Das verunfallte, historische Verkehrsflugzeug Junkers Ju 52/3m g4e war mit keinerlei Aufzeichnungsgeräten ausgerüstet. Insbesondere fehlte ein unfallresistenter Flugdatenschreiber (Flight Data Recorder – FDR), der bei Zwischenfällen mit Grossflugzeugen üblicherweise unter anderem die Rekonstruktion des Flugweges, eine Bestimmung der Lage des Flugzeuges im Raum und gegenüber der Luftströmung sowie der Geschwindigkeit des Luftfahrzeuges gegenüber dem Boden bzw. der Luft erlaubt. Auch ein unfallresistentes Sprach- und Geräuschaufzeichnungsgerät (Cockpit Voice Recorder – CVR) war nicht vorhanden», schreibt die SUST im Statusbericht. Ein solches Gerät könnte Angaben zu den Gesprächen der Besatzung, der Art ihrer Zusammenarbeit und allenfalls Hinweise auf die Art der Probleme, die schliesslich zum Unfall geführt haben, liefern.
Im vorliegend untersuchten Unfall fehlen alle diese Angaben, so dass sich die Rekonstruktion des Flugweges und des Unfallhergangs äusserst aufwändig gestalte und langwierig sei. Aus diesem Grund hat gemäss SUST die oben beschriebene Abfolge einer Sicherheitsuntersuchung angepasst werden müssen: Die Abklärungen, die zur Rekonstruktion des eigentlichen Flugweges und des Unfallherganges dienen, wurden umgehend begonnen und dauern immer noch an.
Rekonstruktion des Unfallfluges
Für die Rekonstruktion des Unfallhergangs und des Flugweges können gemäss SUST neben den Spuren am Wrack und an der Unfallstelle, Radardaten, Bild- und Videomaterial sowie die am Unfallort gefundenen persönlichen Elektronikkomponenten, wie Digitalkameras der Passagiere, verwendet werden. Es wurden gesamthaft über 40 Mobiltelefone, Digitalkameras, Speicherkarten und andere Komponenten mit allfälligen Datenspeichern an der Unfallstelle sichergestellt. Die meisten der gefundenen Elektronikkomponenten seien stark beschädigt gewesen und konnten nicht direkt ausgelesen werden. Bei einigen der beschädigten Komponenten sei es durch aufwändige Verfahren gelungen, Bild- und Tonaufnahmen des Unfallfluges und des Fluges am Vortag zu gewinnen.
Bei der Rekonstruktion der stark beschädigten Komponenten kann die SUST auf die Erfahrung der französischen Sicherheitsuntersuchungsbehörde Bureau d’Enquêtes et d’Analyses pour la sécurité de l’aviation civile (BEA) zurückgreifen, welche die SUST bei der Aufbereitung und dem Auslesen der an der Unfallstelle sichergestellten Datenträger von Passagieren und Besatzungsmitgliedern unterstützt. Die Rekonstruktionsversuche an einigen der stark beschädigten Einheiten dauern noch an.
Defizite mit Auswirkungen auf den Betrieb von historischen Luftfahrzeugen
In der Zusammenfassung des Statusberichts hält die SUST fest, dass die Sicherheitsuntersuchung bereits wichtige Sicherheitsdefizite zu Tage gefördert habe, die zwar nicht direkt mit dem Unfall zusammenhängen, aber im künftigen Betrieb von historischen Luftfahrzeugen behoben werden sollten.
Der Statusbericht kann unter diesem Link eingesehen werden.